die Tätigkeiten des Vereins sind nicht auf Gewinn ausgerichtet
parteipolitisch unabhängig
eine ordentliche Generalversammlung findet einmal in zwei Jahren statt
die Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Geltendmachung der ihnen nach dem Schulunterrichtsgesetz zustehenden Rechte
die Unterstützung der Schüler bei der Geltendmachung der ihnen zustehenden Rechte
Wahrnehmung der Eltern- und Schülerinteressen im Bezug auf die Sicherung des Schulweges, die Schülerbeförderung, die Nachmittagsbetreuung bzw. den ganztägigen Unterricht, sowie die Förderung
zur Errichtung und Einrichtung von Sport- und Spielplätzen, Turnhallen, usw.